Zulassungsverfahren: 45 Bewerber aus 3. Liga und Regionalliga :: DFB

Im Zulassungsverfahren zur 3. Liga für die Saison 2024/2025 haben alle 20 aktuellen Drittligisten sowie 25 Klubs aus der Regionalliga ihre Unterlagen eingereicht. Das sind vier Regionalligisten mehr als in der Vorsaison.

Angaben dazu, welche Regionalligisten genau ihre Unterlagen abgegeben haben oder wie viele Klubs aus den jeweiligen Staffeln der 4. Liga am Zulassungsverfahren teilnehmen, macht der Deutsche Fußball-Bund (DFB) im Zulassungsverfahren nicht. Die öffentliche Kommunikationshoheit über die eigene Bewerbung liegt bei den Klubs selbst.

Die Frist zur Einreichung ist für Drittligisten und Regionalligisten am 1. März abgelaufen. Die Bewerber aus der 2. Bundesliga haben statutengemäß noch Zeit bis Freitag, 15. März.

Voraussichtlich im Laufe des Aprils wird den Klubs der erste Bescheid zugehen. Darin wird dem jeweiligen Bewerber die wirtschaftliche und technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit bestätigt oder mitgeteilt, ob er Bedingungen und/oder Auflagen zu erfüllen hat. Die Bewerber haben anschließend eine Einspruchsfrist von einer Woche. Hat der Bewerber Bedingungen zu erfüllen, muss die Umsetzung innerhalb eines festgesetzten Zeitraums während des laufenden Zulassungsverfahrens erfolgen.

Finale Entscheidungen nach Ausgang sportlicher Qualifikationen

Im weiteren Verlaufe des Zulassungsprozesses kann der Zulassungsbeschwerdeausschuss eingeschaltet werden. Die finale Entscheidung über die Zulassungserteilung oder Zulassungsverweigerung fällt nach Ausgang der sportlichen Entscheidungen sowie Ablauf der Frist zur Bedingungserfüllung. Das Teilnehmerfeld der 3. Liga für die Saison 2024/2025 wird dann im Juni feststehen.

Im Zulassungsverfahren wird die wirtschaftliche und technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit der Klubs überprüft – ähnlich des Lizenzierungsverfahrens in der Bundesliga und 2. Bundesliga. Die eingereichten Unterlagen folgen festen Vorgaben, die Prüfung für die 3. Liga unterliegt dem DFB. Das Zulassungsverfahren soll einen ordnungsgemäßen Ablauf der Saison im finanziellen und technisch-organisatorischen Bereich (zum Beispiel Stadioninfrastruktur) gewährleisten.

Weitere Informationen zum Zulassungsverfahren der 3. Liga sind hier zusammengefasst.



[jb]

Im Zulassungsverfahren zur 3. Liga für die Saison 2024/2025 haben alle 20 aktuellen Drittligisten sowie 25 Klubs aus der Regionalliga ihre Unterlagen eingereicht. Das sind vier Regionalligisten mehr als in der Vorsaison.

Angaben dazu, welche Regionalligisten genau ihre Unterlagen abgegeben haben oder wie viele Klubs aus den jeweiligen Staffeln der 4. Liga am Zulassungsverfahren teilnehmen, macht der Deutsche Fußball-Bund (DFB) im Zulassungsverfahren nicht. Die öffentliche Kommunikationshoheit über die eigene Bewerbung liegt bei den Klubs selbst.

Die Frist zur Einreichung ist für Drittligisten und Regionalligisten am 1. März abgelaufen. Die Bewerber aus der 2. Bundesliga haben statutengemäß noch Zeit bis Freitag, 15. März.

Voraussichtlich im Laufe des Aprils wird den Klubs der erste Bescheid zugehen. Darin wird dem jeweiligen Bewerber die wirtschaftliche und technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit bestätigt oder mitgeteilt, ob er Bedingungen und/oder Auflagen zu erfüllen hat. Die Bewerber haben anschließend eine Einspruchsfrist von einer Woche. Hat der Bewerber Bedingungen zu erfüllen, muss die Umsetzung innerhalb eines festgesetzten Zeitraums während des laufenden Zulassungsverfahrens erfolgen.

Finale Entscheidungen nach Ausgang sportlicher Qualifikationen

Im weiteren Verlaufe des Zulassungsprozesses kann der Zulassungsbeschwerdeausschuss eingeschaltet werden. Die finale Entscheidung über die Zulassungserteilung oder Zulassungsverweigerung fällt nach Ausgang der sportlichen Entscheidungen sowie Ablauf der Frist zur Bedingungserfüllung. Das Teilnehmerfeld der 3. Liga für die Saison 2024/2025 wird dann im Juni feststehen.

Im Zulassungsverfahren wird die wirtschaftliche und technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit der Klubs überprüft – ähnlich des Lizenzierungsverfahrens in der Bundesliga und 2. Bundesliga. Die eingereichten Unterlagen folgen festen Vorgaben, die Prüfung für die 3. Liga unterliegt dem DFB. Das Zulassungsverfahren soll einen ordnungsgemäßen Ablauf der Saison im finanziellen und technisch-organisatorischen Bereich (zum Beispiel Stadioninfrastruktur) gewährleisten.

Weitere Informationen zum Zulassungsverfahren der 3. Liga sind hier zusammengefasst.

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