Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hansa Rostock in mündlicher Verhandlung am Frankfurter DFB-Campus wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Gesamthöhe von 238.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 79.400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.
In der von Stephan Oberholz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts, geleiteten Sitzung ging es um Zuschauer-Vorkommnisse im Rostocker DFB-Pokalspiel beim 1. FC Nürnberg am 1. November 2023 und in den drei Rostocker Zweitligaspielen gegen den FC St. Pauli am 25. November 2023, gegen den FC Schalke 04 am 10. Dezember 2023 und beim SC Paderborn 07 am 15. Dezember 2023. In Nürnberg brannten Rostocker Zuschauer etwa 80 pyrotechnische Gegenstände ab, die teilweise auch in den Innenraum geworfen wurden. Darunter Bengalische Feuer, Raketen, Böller, Nebeltöpfe und Blinker. Zudem legten sie Feuer in der Toilettenanlage, wodurch erheblicher Sachschaden entstand. Dafür wurde eine Strafe von 60.000 Euro mit einem Strafnachlass für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen von 20.000 Euro ausgesprochen.
Im Rahmen einer Choreographie gegen St. Pauli zeigten Rostocker Zuschauer ferner durch Einsatz von leuchtenden und rauchenden Fackeln von Feuer und Qualm durchzogene Plattenbauten mit dem Sonnenblumenhaus. Durch den Rauch musste das Spiel in der 3. Minute für vier Minuten unterbrochen werden. Später zündeten sie zudem noch ein Bengalisches Feuer, eine Rauchfackel und einen Böller und warfen eine größere Menge Trinkbecher in den Innenraum. Hierfür gab es eine Strafe von 20.000 Euro mit einem Nachlass von 6700 Euro.
Alleine 150.000 Euro Strafe für Vorkommnisse in Paderborn
Gegen Schalke 04 musste das Spiel in der 38. Minute für eine halbe Stunde unterbrochen werden, nachdem zunächst Schalker Zuschauer mit Hilfe eines Notfallhammers die Sicherheitsverglasung zum Pufferblock zerstört und in diesen eingedrungen waren. Anschließend verschafften sich auch Rostocker Anhänger unerlaubt Zutritt zum Pufferblock, woraufhin Ordner und Polizisten eingriffen. Beide Fanlager beschossen sich gegenseitig mit Raketen, wobei Rostocker Anhänger mindestens zwei Raketen zündeten. Mindestens zwei Ordner, ein Polizist und zwei Sanitäter wurden verletzt, wobei ungeklärt blieb, ob sie durch Rostocker Zuschauer verletzt wurden. Später wurde im Rostocker Block zudem noch ein Rauchtopf abgebrannt. Dafür gab es eine Strafe von 8000 Euro mit einem Nachlass von 2700 Euro.
Das Spiel in Paderborn musste aufgrund der von Rostocker Zuschauern eingesetzten Pyrotechnik, die teilweise in Richtung Innenraum geschossen wurde, gleich zweimal unterbrochen werden: In der 13. Minute für neun Minuten und in der 56. Minute für etwa 19 Minuten. Darüber hinaus kam es im Laufe der ersten Halbzeit zu erheblichen gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen etwa 80 bis 100 Rostocker Anhängern sowie Polizei und Ordnungsdienst im Bereich des Gäste-Eingangs, wobei die Rostocker unter anderem Eisenstangen, Fliesen, Baumaterialien, Feuerlöscher, Zaunelemente und Pyrotechnik Richtung Polizei und Ordnungsdienst warfen. Mindestens 13 Ordner und 24 Polizisten wurden dabei verletzt, ebenso wie ein neutraler Zuschauer, der kurz vor Abpfiff von einem Gästeanhänger im Block zwei Reihen nach unten geschubst wurde. Darüber hinaus richteten Rostocker Zuschauer während des Spiels im Bereich des Gästeblocks, der Catering-Stände und der sanitären Anlagen erheblichen Sachschaden in Höhe von 132.000 Euro an. Das Sportgericht verhängte hierfür eine Strafe von 150.000 Euro mit einem Strafnachlass für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen von 50.000 Euro.
Bezüglich der Spiele in Nürnberg, gegen Schalke 04 und in Paderborn hat der Verein den entsprechenden Urteilen des DFB-Sportgerichts zugestimmt, diese Urteile sind damit rechtskräftig. Gegen das Urteil bezüglich der Begegnung mit dem FC St. Pauli haben Hansa Rostock und der DFB-Kontrollauschuss Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hansa Rostock in mündlicher Verhandlung am Frankfurter DFB-Campus wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Gesamthöhe von 238.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 79.400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.
In der von Stephan Oberholz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts, geleiteten Sitzung ging es um Zuschauer-Vorkommnisse im Rostocker DFB-Pokalspiel beim 1. FC Nürnberg am 1. November 2023 und in den drei Rostocker Zweitligaspielen gegen den FC St. Pauli am 25. November 2023, gegen den FC Schalke 04 am 10. Dezember 2023 und beim SC Paderborn 07 am 15. Dezember 2023. In Nürnberg brannten Rostocker Zuschauer etwa 80 pyrotechnische Gegenstände ab, die teilweise auch in den Innenraum geworfen wurden. Darunter Bengalische Feuer, Raketen, Böller, Nebeltöpfe und Blinker. Zudem legten sie Feuer in der Toilettenanlage, wodurch erheblicher Sachschaden entstand. Dafür wurde eine Strafe von 60.000 Euro mit einem Strafnachlass für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen von 20.000 Euro ausgesprochen.
Im Rahmen einer Choreographie gegen St. Pauli zeigten Rostocker Zuschauer ferner durch Einsatz von leuchtenden und rauchenden Fackeln von Feuer und Qualm durchzogene Plattenbauten mit dem Sonnenblumenhaus. Durch den Rauch musste das Spiel in der 3. Minute für vier Minuten unterbrochen werden. Später zündeten sie zudem noch ein Bengalisches Feuer, eine Rauchfackel und einen Böller und warfen eine größere Menge Trinkbecher in den Innenraum. Hierfür gab es eine Strafe von 20.000 Euro mit einem Nachlass von 6700 Euro.
Alleine 150.000 Euro Strafe für Vorkommnisse in Paderborn
Gegen Schalke 04 musste das Spiel in der 38. Minute für eine halbe Stunde unterbrochen werden, nachdem zunächst Schalker Zuschauer mit Hilfe eines Notfallhammers die Sicherheitsverglasung zum Pufferblock zerstört und in diesen eingedrungen waren. Anschließend verschafften sich auch Rostocker Anhänger unerlaubt Zutritt zum Pufferblock, woraufhin Ordner und Polizisten eingriffen. Beide Fanlager beschossen sich gegenseitig mit Raketen, wobei Rostocker Anhänger mindestens zwei Raketen zündeten. Mindestens zwei Ordner, ein Polizist und zwei Sanitäter wurden verletzt, wobei ungeklärt blieb, ob sie durch Rostocker Zuschauer verletzt wurden. Später wurde im Rostocker Block zudem noch ein Rauchtopf abgebrannt. Dafür gab es eine Strafe von 8000 Euro mit einem Nachlass von 2700 Euro.
Das Spiel in Paderborn musste aufgrund der von Rostocker Zuschauern eingesetzten Pyrotechnik, die teilweise in Richtung Innenraum geschossen wurde, gleich zweimal unterbrochen werden: In der 13. Minute für neun Minuten und in der 56. Minute für etwa 19 Minuten. Darüber hinaus kam es im Laufe der ersten Halbzeit zu erheblichen gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen etwa 80 bis 100 Rostocker Anhängern sowie Polizei und Ordnungsdienst im Bereich des Gäste-Eingangs, wobei die Rostocker unter anderem Eisenstangen, Fliesen, Baumaterialien, Feuerlöscher, Zaunelemente und Pyrotechnik Richtung Polizei und Ordnungsdienst warfen. Mindestens 13 Ordner und 24 Polizisten wurden dabei verletzt, ebenso wie ein neutraler Zuschauer, der kurz vor Abpfiff von einem Gästeanhänger im Block zwei Reihen nach unten geschubst wurde. Darüber hinaus richteten Rostocker Zuschauer während des Spiels im Bereich des Gästeblocks, der Catering-Stände und der sanitären Anlagen erheblichen Sachschaden in Höhe von 132.000 Euro an. Das Sportgericht verhängte hierfür eine Strafe von 150.000 Euro mit einem Strafnachlass für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen von 50.000 Euro.
Bezüglich der Spiele in Nürnberg, gegen Schalke 04 und in Paderborn hat der Verein den entsprechenden Urteilen des DFB-Sportgerichts zugestimmt, diese Urteile sind damit rechtskräftig. Gegen das Urteil bezüglich der Begegnung mit dem FC St. Pauli haben Hansa Rostock und der DFB-Kontrollauschuss Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt.
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